Campunite – Helvetia Versicherung
Du möchtest mehr über die Versicherung während deiner Reise erfahren? Dann bist du hier genau richtig! Damit du deine Ferien sorgenfrei geniessen kannst, ist dein gemietetes Fahrzeug während der gesamten Mietzeit rundum versichert. Entweder ist das Fahrzeug über die Campunite – Helvetia Versicherungslösung oder über die vom Vermieter bereits vorhandene Versicherung gedeckt. Wie dein Fahrzeug genau versichert ist, entnimmst du dem Mietvertrag, welchen du nach Abschluss erhältst. Der Versicherungsschutz tritt automatisch in Kraft, sobald du deine Reise beginnst.
Haftpflicht und Kasko
Versicherungsdeckung, wenn das Fahrzeug über die Campunite – Helvetia Versicherung gedeckt ist
Die Campunite – Helvetia Versicherung beinhaltet für die gemieteten Fahrzeuge die folgenden Deckungen: Teil- und Vollkasko. Die Haftpflichtversicherung ist über den Vermieter abgewickelt. Du als Mieter kannst für das gemietete Fahrzeug den Versicherungsschutz nach Bedürfnissen ergänzen: Innenraumversicherung, Pannenhilfe und Insassenunfallversicherung. Bei der Assistance und Innenraumversicherung kann der Vermieter beliebig entscheiden, ob diese mitversichert werden muss oder nicht.
Haftplficht
Deckt von dir als Mieter verursachte Schäden an einem fremden Fahrzeug oder an einer Sache (Campunite AVB, Artikel H1). Diese Schäden sind über den Haftpflichtversicherer des Vermieters versichert.
Vollkasko (Teilkasko + Kollisionskasko)
Die Kollisionskasko deckt Schäden am gemieteten Fahrzeug, die du selbst verschuldet hast (Campunite AVB, Artikel K1). Daneben enthält sie alle Leistungen der Teilkasko: - Feuer und Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Steinschlag, Hochwasser - Diebstahl - Glasbruch - Marderschäden und Kollision mit Tieren - Mutwillige Beschädigungen durch Dritte wie das Abbrechen von Rückspiegeln
Selbstbehalt
Selbstbehalt in der Kollisionskasko pro Schadenfall: CHF 500 Selbstbehalt in der Teilkasko pro Schadenfall: CHF 0
Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit
Mit dieser Zusatzdeckung verzichtet Helvetia auf das Rückgriffsrecht auch bei Grobfahrlässigkeit. D.h.: Wir fordern kein Geld zurück, wenn du durch grobfahrlässiges Verhalten einen Unfall verursachst. Als grobfahrlässig gelten in der Regel schwere Verstösse gegen die Verkehrsregeln. Beispiele sind etwa: Du lässt dich durch Telefonieren ablenken und überfährst eine rote Ampel, überholst bei durchgehender Linie oder fährst zu schnell (Campunite AVB, Artikel G5.4).
Geltungsbereich
Deine Versicherung gilt in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas, sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinselstaaten. Keine Geltung hat deine Versicherung in der Russischen Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, und im Iran. Auf dem Gebiet des Kosovos gilt die Versicherung nicht für die Haftpflicht. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der örtlichen Geltung liegen.
Im Schadenfall bei Haftpflichtschäden
Die Haftpflichtversicherung läuft über die Versicherung des Vermieters. Bei Kontaktaufnahme mit der Versicherung nimmst du am besten den Mietvertrag, das Übergabeprotokoll und das Europäische Unfallprotokoll zur Hand (Obligatorisch). Beteiligtenblatt der Polizei (sofern Polizei aufgerufen wird) Teile dem Vermieter die Schadennummer der Versicherung mit, die du bei der Schadenmeldung erhalten hast. Nachdem der Schaden gemeldet wurde, kümmert sich der Vermieter um die Behebung des Schadens. Bei einem Drittschaden muss der Vermieter sich nicht darum kümmern, sondern nur der Geschädigte. Der Vermieter wird deine Kaution zurückbehalten und sich nach Schadenerledigung bei dir melden, um dir – wenn vorhanden – den Differenzbetrag zurückzuerstatten. Im Schadenfall kann die Prämie der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Vermieters steigen und der Vermieter muss einen allfällig vereinbarten Selbstbehalt an seine Versicherung bezahlen. Durch die vertragliche Vereinbarung mit der Helvetia Versicherung, sind diese anfallenden Kosten gedeckt.
Im Schadenfall bei Kollisions- und Teilkaskoereignissen
Melde den Schaden sofort bei der Helvetia Versicherung entweder telefonisch (+ 41 58 280 30 00) oder via Online-Schadenmeldung (Link gemäss Buchungsbestätigung). Die Schadenabteilung schätzt dann ab, ob eine weiterfahrt möglich ist oder nicht.
Folgende Unterlagen benötigt die Helvetia Versicherung bei einem Schadenfall
- Europäisches Unfallprotokoll (Obligatorisch) - Beteiligtenblatt der Polizei (sofern Polizei aufgerufen wird)
Versicherungsdeckung, wenn das Fahrzeug über die Versicherung des Vermieters gedeckt ist
Im Fahrzeugprofil auf Campunite, entnimmst du die Versicherungsdeckung des gemieteten Fahrzeugs.
Geltungsbereich
In der Regel Europa, sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinselstaaten. Details siehe AVB der Versicherung des Vermieters.
Im Schadenfall
Die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung läuft über die Versicherung des Vermieters. Bei Kontaktaufnahme mit der Versicherung nimmst du am besten den Mietvertrag, das Übergabeprotokoll und das Europäische Unfallprotokoll zur Hand. Teile dem Vermieter die Schadennummer der Versicherung mit. Nachdem der Schaden gemeldet wurde, kümmert sich der Vermieter um die Behebung des Schadens. Der Vermieter wird deine Kaution zurückbehalten und sich nach Schadenerledigung bei dir melden, um dir – wenn vorhanden – den Differenzbetrag zurückerstatten. Im Schadenfall wird die Prämie für das Fahrzeug für den Vermieter steigen und der Vermieter muss einen Selbstbehalt an seine Versicherung bezahlen. Durch die vertragliche Vereinbarung mit der Helvetia Versicherung, sind anfallenden Kosten aus der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung gedeckt (Campunite AVB, Artikel G5).
Zusatzversicherungen
Im Buchungsprozess wirst du gefragt, ob du optional die Assistance, Innenraumversicherung oder Insassenunfallversicherung abschliessen möchtest. Bei der Assistance und Innenraumversicherung kann der Vermieter vorgeben, dass du diese abschliessen musst. Falls er das nicht vorgibt, hast du die Wahl und kannst sie im Buchungsprozess optional hinzufügen (Campunite AVB, Artikel I1, U1, A1).
Geltungsbereich
Deine Versicherung gilt in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas, sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinselstaaten. Keine Geltung hat deine Versicherung in der Russischen Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, und im Iran. Auf dem Gebiet des Kosovos gilt die Versicherung nicht für die Haftpflicht. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der örtlichen Geltung liegen.
Selbstbehalt
Für die Assistance, Innenraumversicherung und Insassenunfallversicherung erfolgt kein Selbstbehalt im Schadenfall.
Im Schadenfall
Melde den Schaden bei der Helvetia Versicherung entweder telefonisch (+ 41 58 280 30 00) oder via Online-Schadenmeldung (Link gemäss Buchungsbestätigung), sobald du von deinen Campingferien zurück bist (ausser bei Schäden, welche dich an der Weiterreise verhindern). Folgende Unterlagen benötigt die Helvetia Versicherung bei einem Schadenfall: Mietvertrag (inkl. Übergabeprotokoll und, falls vorhanden die Bestätigung über den Fahrzeugwert)
Assistance
Die Assistance übernimmt Kosten, die durch eine Fahrzeugpanne entstehen. Dazu gehören etwa Pannenhilfe und Abschleppdienst (Campunite AVB, Artikel A1). Sie trägt unter anderem folgende Leistungen: - Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder anderen Beförderungsmitteln - Mietwagenkosten - Übernachtungskosten - Bergungs-, Transport- und Abschleppkosten - Pannenhilfe - Speditionskosten für Ersatzteile - Rückführungskosten für das Fahrzeug an den Wohnort in die Schweiz - Zollkosten
Innenraumversicherung
Ein Missgeschick ist schnell passiert. Der Kaffee verschüttet während der Fahrt und der Fleck auf dem Sitz geht nicht mehr weg (Campunite AVB, Artikel I1). Diese und viele weitere Schadenursachen sind über die Innenraumversicherung wie folgt gedeckt: - Verschmutzungen, die sich durch eine handelsübliche Reinigung nicht dauerhaft entfernen lassen und eine professionelle Reinigung durch einen Experten erfordern - Schäden infolge plötzlicher Zerstörung oder Beschädigung durch Fremd- oder Eigeneinwirkung - Die Versicherungssumme ist auf CHF 2'000.- begrenzt.
Insassen-Unfall-Versicherung
Die Versicherung deckt Personenschäden ab, die Fahrer und Mitfahrer bei Unfällen erleiden (Campunite AVB, Artikel U1). Die Versicherung übernimmt im Rahmen der vereinbarten Leistungen die Kosten für: InsassenunfalldeckungLight - Todesfallkapital CHF 30'000 - Invaliditätskapital CHF 30'000 InsassenunfalldeckungPLUS - Todesfallkapital CHF 60'000 - Invaliditätskapital CHF 60'000